Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tharros The Mixed Leadership Company / Mag. Ulrike Farnik, Testarellogasse 23/11, 1130 Wien (im Folgenden kurz „Auftragnehmerin“). Stand: August 2026.

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten der Auftragnehmerin und ihres Vertragspartners (im Folgenden „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmensberatung; HR-Beratung; Prozessberatung;
    Personalberatung, insbesondere die Suche, Auswahl und Präsentation geeigneter Kandidat:innen;
  • Gruppenveranstaltungen, insbesondere Workshops, Moderationen, Lehrgänge, Trainings und Seminare;
  • Einzelsettings, zB Coachings und Sparrings.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 KSchG.

1.3. Die Auftragnehmerin kontrahiert ausschließlich zu diesen AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. mit E-Mail-Bestätigung in Kraft.

3. Kundenidentität und Zustellungen

Änderungen des Kundennamens, der Firmenbezeichnung, der Anschrift, der Zahlstelle, der Firmenbuchnummer oder der Rechtsform hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin umgehend schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten dem Auftraggeber als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt werden.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin zu gewährleisten. Werden diese nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt, kann dies zu Verzögerungen führen, für die die Auftragnehmerin nicht haftbar gemacht werden kann.

4.2. Bei Gruppenveranstaltungen und Einzelsettings stellt der Auftraggeber, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, geeignete Räumlichkeiten, die erforderliche technische Ausstattung sowie die Organisation der Teilnehmenden auf eigene Kosten bereit.

4.3. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin unverzüglich, längstens binnen sieben Tagen ab Präsentation, schriftlich mitzuteilen, wenn ihm eine von der Auftragnehmerin vorgestellte Kandidatin oder ein vorgestellter Kandidat bereits bekannt ist oder sich bereits zuvor direkt bei ihm beworben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Vorstellung durch die Auftragnehmerin als für einen späteren Vertragsabschluss ursächlich.

4.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu präsentierten Kandidat:innen zeitnah Rückmeldung zu geben und Interviewtermine ohne unnötigen Aufschub zu ermöglichen.

5. Leistungen Unternehmensberatung

5.1. Gegenstand der Unternehmensberatung ist die Konzeption, Begleitung und Umsetzung in den Bereichen Strategie, Führung, HR, Recruiting, Prozess, Kommunikation.

Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20 % USt verrechnet.

6. Leistungen der Personalberatung

6.1. Gegenstand der Personalberatung ist die Suche, Auswahl und Präsentation geeigneter Kandidat:innen auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibung sowie des Anforderungsprofils.

6.2. Die Auftragnehmerin schuldet ein sorgfältiges Bemühen nach bestem Wissen. Ein bestimmter Vermittlungserfolg, insbesondere die Besetzung der Position innerhalb einer bestimmten Frist, wird nicht geschuldet.

6.3. Die Entscheidung über die Auswahl und Einstellung präsentierter Kandidat:innen trifft ausschließlich der Auftraggeber.

6.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags sachkundiger Dritter zu bedienen, sofern diesen die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser AGB überbunden werden.

6.5. Das Honorar für Leistungen der Personalberatung wird in der Auftragsbestätigung vereinbart und deckt den Arbeitsaufwand der Auftragnehmerin für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation geeigneter Kandidat:innen ab.

6.6. Das Honorar wird in drei gleichen Teilbeträgen sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20 % USt verrechnet:

  • ein Drittel mit Erteilung des Suchauftrags (Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. E-Mail-Bestätigung);
  • ein Drittel nach erfolgter Präsentation und Bewerbungsgespräch mit zumindest einer/einem Kandidat:in beim Auftraggeber; erfolgt kein Feedback durch den Auftraggeber, so tritt die Fälligkeit 10 Tage nach der Präsentation ein;
  • ein Drittel mit Abschluss des Dienstvertrages unabhängig vom Eintrittsdatum. Sollte der Arbeitsbeginn vor der Dienstvertragsunterzeichnung liegen, dann ist das letzte Honorardrittel ebenfalls prompt fällig.

6.7. Fällig gewordene Teilbeträge sind unabhängig vom weiteren Verlauf des Suchauftrags verdient und werden nicht rückerstattet. Wird das Honorar als Prozentsatz des Bruttojahresgehalts vereinbart, werden die ersten beiden Teilbeträge auf Basis des in der Auftragsbestätigung angegebenen Zielgehalts berechnet; mit dem dritten Teilbetrag erfolgt die Endabrechnung auf Basis des tatsächlich vereinbarten Bruttojahresgehalts.

6.8. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für den Recruitingprozess notwendige, vom Auftraggeber gewünschte Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden gesondert weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und allfällige Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position zur Zahlung fällig.

6.9. Beendet der Auftraggeber den Suchauftrag vor der Besetzung der Position, bleiben bereits fällig gewordene Teilbeträge unberührt; darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein Honorar in Höhe von 50 % des noch nicht fällig gewordenen Honorars zu verrechnen.

6.10. Wird das vermittelte Dienstverhältnis innerhalb von drei Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses von einer der beiden Seiten aufgelöst, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, auf Basis der für die ursprüngliche Kandidat:innensuche relevanten Stellenbeschreibung sowie des Anforderungsprofils kostenlos eine einmalige Nachsuche durchzuführen.

6.11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin den Wunsch auf Nachsuche innerhalb einer Woche nach Auflösung des Dienstverhältnisses schriftlich bekannt zu geben, da sonst der Garantieanspruch auf kostenlose Nachsuche verfällt.

6.12. Geht der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes oder ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehendes Unternehmen mit einer von der Auftragnehmerin namhaft gemachten Kandidatin oder einem namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von zwei Jahren nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens einen Dienstvertrag, freien Dienstvertrag oder ein vergleichbares Beschäftigungsverhältnis ein, wird das im ursprünglichen Personalberatungsvertrag vereinbarte Honorar zur Gänze und sofort fällig; bereits geleistete Teilbeträge werden angerechnet.

6.13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin davon innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss schriftlich zu verständigen, und hat nahestehende Unternehmen im Sinne des Punktes 6.12. von dieser Verpflichtung in Kenntnis zu setzen.

7. Aufträge für Gruppen

7.1. Die Absage einer beauftragten Gruppenveranstaltung (insbesondere Workshops, Moderationen, Lehrgänge, Trainings und Seminare) durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen; maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zugang der Absage bei der Auftragnehmerin.

7.2. Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:

  • Absage früher als 90 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornogebühr; bereits erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten werden verrechnet;
  • Absage 90 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme;
  • Absage 29 bis 2 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Auftragssumme;
  • Absage am Tag vor der Veranstaltung oder später sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme.

7.3. Eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich; andernfalls gilt sie als Absage im Sinne des Punktes 7.2. Bereits angefallene Drittkosten (z. B. Räumlichkeiten, Reisekosten, Material) sind bei einer Verschiebung jedenfalls zu ersetzen.

8. Aufträge mit Einzelpersonen

8.1. Vereinbarte Einzeltermine (insbesondere Coachings und Sparrings) können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei schriftlich abgesagt oder einvernehmlich verschoben werden.

8.2. Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen sind 100 % der auf den jeweiligen Termin entfallenden Auftragssumme zu bezahlen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

9.2. Honorare sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, längstens jedoch binnen 14 Tagen, zur Zahlung fällig.

9.3. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie die notwendigen Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen.

9.4. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Auftragnehmerin ist nur mit gerichtlich festgestellten oder von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.

10. Vertraulichkeit

10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Namen der Kandidat:innen sowie alle über diese ihm im Rahmen der Dienstleistung zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen oder Unternehmen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen.

10.2. Handelt der Auftraggeber dieser Verpflichtung zuwider, hat er eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe des zweifachen mit der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10.3. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich ihrerseits, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über den Auftraggeber sowie die Namen und Daten der Kandidat:innen gegenüber unbeteiligten Dritten streng vertraulich zu behandeln.

11. Datenschutz

Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten, insbesondere von Kandidat:innen und Teilnehmenden, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm überlassene Kandidat:innendaten ebenfalls datenschutzkonform und ausschließlich zweckgebunden zu verarbeiten. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

12. Unterlagen und Urheberrechte

Konzepte, Präsentationen, Trainings- und Workshopunterlagen, Kandidat:innenprofile und Dossiers sowie sonstige Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin bleiben deren geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

13. Haftung

13.1. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.

13.2. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und reinen Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13.3. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für die Auswahl- und Einstellungsentscheidung des Auftraggebers sowie für Handlungen, Unterlassungen oder Arbeitsergebnisse eingestellter Kandidat:innen.

14. Schriftlichkeit

Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt Wien.

15.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.